Wer als Fotograf selbstständig arbeitet, kann viele beruflich bedingte Ausgaben steuerlich geltend machen. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn – und häufig auch die Einkommensteuer.

Diese Kosten können Fotografen absetzen

  • Kamera und Objektive: Kameragehäuse, Objektive, Blitzgeräte, Filter und weiteres Fotozubehör.
  • Computer und Software: PC, Monitor, Bildbearbeitungsprogramme wie Lightroom oder Photoshop sowie Cloud-Speicher.
  • Speichermedien: Speicherkarten, externe Festplatten und Backups.
  • Studio und Arbeitsraum: Studiomiete, Strom und weitere betriebliche Raumkosten. Bei einem Arbeitszimmer zu Hause gelten besondere Voraussetzungen.
  • Fahrt- und Reisekosten: Berufliche Fahrten zu Hochzeiten, Kunden, Veranstaltungen oder Fotolocations sowie gegebenenfalls Übernachtungen.
  • Werbung und Website: Hosting, Domain, Anzeigen, Visitenkarten und Marketing.
  • Versicherungen und Beiträge: Betriebliche Versicherungen, berufliche Mitgliedschaften und bestimmte Fortbildungen.
  • Weitere Betriebsausgaben: Büromaterial, Reinigung und Wartung der Ausrüstung sowie Steuerberatungskosten.

Können teure Kameras sofort abgesetzt werden?

Nicht immer. Je nach Anschaffungskosten und geltenden Abschreibungsregeln können Geräte sofort als Betriebsausgabe berücksichtigt oder müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Entscheidend sind unter anderem der Nettopreis, die Art der Anschaffung und die steuerlichen Voraussetzungen.

Wichtig: Private Nutzung berücksichtigen

Wird eine Kamera sowohl beruflich als auch privat verwendet, darf grundsätzlich nur der betriebliche Anteil berücksichtigt werden. Rechnungen und Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Fazit: Besonders Kameraausrüstung, Software, Fahrtkosten und Werbung bieten Fotografen häufig Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Im Zweifel lohnt sich eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater.

Hinweis: Allgemeine Informationen für Deutschland, keine individuelle Steuerberatung.